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Constitution Act
I. Staatsziele
Artikel 1 [Grundlage der Staatsordnung] (1) Huangzhou ist eine demokratische und unteilbare Stadt. (2) Alle Staatsgewalt geht hierbei vom Volk aus, dass seinen Willen durch freie Wahlen und Abstimmungen, sowie durch verschiedene Organe der Legislative, Exekutive und Judikative bekundet. (3) Die Legislative ist an die verfassungsmäßige Staatsordnung, Exekutive und Judikative sekundär auch an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 2 [Widerstandsrecht] Gegen jeden, der es unternimmt, die freiheitlich-demokratische Ordnung der Freien Stadt Huangzhou zu beseitigen haben alle Bürgerinnen und Bürger der Freien Stadt Huangzhou das Recht zum Widerstand.
Artikel 3 [Parteien] (1) Parteien sind Träger verschiedenster Weltanschaulicher, aber auch Religiöser Überzeugungen. Daher wirken sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei, ihre innere Ordnung ist jedoch an das demokratische Prinzip gebunden. (2) Parteien, deren Ziel es ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Freien Stadt Huangzhou zu beseitigen oder grob zu verändern, und dabei auf extreme, auch gewalttätige Mittel zurückgreift, sind als verfassungswidrig anzusehen. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das zuständige Gericht. (3) Näheres regelt ein Gesetz.
Artikel 4 [Verbot des Angriffs- oder Eroberungskrieges] Handlungen, die dazu bestimmt sind, ein anderes Land anzugreifen und damit das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Völker zu gefährden sind verfassungswidrig und unter Höchststrafe zu stellen.
Artikel 5 [Wahl] (1) Die öffentlichen Wahlen gemäß dieser Verfassung sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. (2) Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Staatsbürgerschaft der Freien Stadt Huangzhou besitzt. (3) Näheres regelt ein Gesetz.
II. City Council
Artikel 6 - Aufgaben des City Councils (1) Der City Council ist das Legislativorgan der Freien Stadt Huangzhou. (2) Weitere Aufgabe ist die Kontrolle des Executive Councils sowie des Chief Executives.
Artikel 7 [Abgeordnete, Zusammentritt, Wahlperiode] (1) Die Abgeordneten des City Councils sind Vertreter des gesamten Volkes Huangzhou. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet. (2) Der City Council besteht aus allen Bürger der Freien Stadt Huangzhou, die über die vollen Staatsbürgerschaftsrechte nach §4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes verfügen.
Artikel 8 [Vorsitz, Geschäftsordnung] (1) Den Vorsitz über den City Council hat der Chief Executive inne. Er leitet Verhandlungen und Abstimmungen. (2) Der City Council gibt sich eine Geschäftsordnung.
Artikel 9 [Immunität] Kein Abgeordneter darf wegen Äußerungen im City Council gerichtlich oder polizeilich verfolgt werden. Eine Ausnahme bilden hierbei Verleumdungen und Beleidigungen.
Artikel 10 [Ansprüche der Abgeordneten] (1) Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten des City Councils anzunehmen oder auszuüben. (2) Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für ihre Tätigkeit. (3) Näheres regelt ein Gesetz, welches jedoch der Zustimmung des Volkes mit einfacher Mehrheit bedarf.
Artikel 11 [Amtseid] Bei Amtsantritt leisten die Mitglieder des City Councils folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich das mir angetragene Amt nach bestem Wissen und Gewissen bekleiden werde, versuche, den Nutzen des huangzhounesischen Volkes zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, die Verfassung und die Gesetze der Stadt wahren und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann leisten werde.“ Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet werden.
III. Chief Executive
Artikel 12 [Wahl] (1) Der Chief Executive wird in einer Wahl vom ganzen Volk auf 4 Monate gewählt. (2) Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
Artikel 13 [Unvereinbarkeiten] Der Chief Executive darf nicht dem Supreme Court angehören.
Artikel 14 [Amtseid] Der Chief Executive leistet bei seinem Amtsantritt vor dem City Council folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Stadt und des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze der Stadt achten und verteidigen, die mir angetragene Ehre nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, sowie Gerechtigkeit gegen jedermann leisten werde.“ Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet werden.
Artikel 15 [Vertretung] Die Befugnisse und Pflichten des Chief Executives der Freien Stadt Huangzhou werden im Falle seiner Verhinderung vom Vice Executive wahrgenommen.
Artikel 16 [Befugnisse des Chief Executives] (1) Der Chief Executive kann bei vollständiger Handlungsunfähigkeit des City Councils diesen aus Sicherheitsgründen auflösen. (2) Gescheiterte Gesetzentwürfe des Chief Executives kann dieser auch zur Volksabstimmung bringen. (3) Der Chief Executive kann gegen jedes vom City Council beschlossenes Gesetz ein Veto einlegen. Der City Council kann dann den Weg der Volksabstimmung wählen. Näheres regelt ein Gesetz. (4) Der Chief Executive hat im Verteidigungsfall die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
Artikel 17 [Vertretung der Stadt nach Außen] (1) Der Chief Executive vertritt die Stadt völkerrechtlich. Er schließt im Namen der Freien Stadt Huangzhou Verträge mit anderen Staaten. (2) Alle Verträge mit anderen Staaten bedürfen der Zustimmung durch den City Council.
Artikel 18 [Ernennungen und Entlassungen] (1) Der Chief Executive ernennt und entläßt die High Judges, die höheren Beamten, die Offiziere und die Secretaries sowie die District Executives. (2) Er übt im Einzelfall das Begnadigungsrecht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt wurde, aus.
Artikel 19 [Anklage vor dem Supreme Court, Impeachment] (1) Gegen den Chief Executive kann mit Zustimmung von 75% der Abgeordneten des City Councils ein sogenanntes Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) einleiten. Dieses muss begründet sein. (2) Das Volk kann ein von mindestens 60% der wahlberechtigten Bürger unterstütztes Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) gegen den Chief Executive einleiten. Nach erfolgter Abwahl muss unverzüglich im Rahmen der Gesetze ein Nachfolger gewählt werden.
IV. Executive Council
Artikel 20 [Zusammensetzung] Die Regierung der Stadt besteht aus dem Chief Executive und den Secretaries.
Artikel 21 [Wahl und Ernennung] (1) Die Secretaries werden auf Vorschlag des Chief Executives vom City Council ohne Aussprache in einzelnen Wahlgängen gewählt. (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit auf sich vereinen kann. Die Gewählten sind vom Chief Executive zu ernennen.
Artikel 22 [Befugnisse] (1) Der Chief Executive bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser leitet jeder Secretary sein Ressort selbstständig. (2) Der Executive Council kann Gesetzentwürfe in den City Council einbringen und führt beschlossene Gesetze im Rahmen ihrer Kompetenzen aus.
V. Supreme Court
Artikel 23 [Gerichtsorganisation] Die rechtssprechende Gewalt (Judikative) ist den Richtern anvertraut. Sie wird durch den Supreme Court der Stadt ausgeübt.
Artikel 24 [Supreme Court] (1) Der Supreme Court ist für alle Rechtsfragen in der Freien Stadt Huangzhou zuständig. (2) Er überwacht und urteilt über die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze und ist selbst an diese gebunden. (3) Er urteilt über Anfragen und Verfassungsbeschwerden. (4) Er ist von Weisungen und Vorgaben unabhängig.
Artikel 25 [Zusammensetzung] (1) Der Supreme Court besteht aus dem High Judge. Der High Judge und die Schöffen werden vom Chief Executive vorgeschlagen. Sie werden dann in getrennten Wahlgängen vom City Council in geheimer Wahl gewählt. (2) Ein Gesetz regelt dessen Ordnung und bestimmt das Entscheidungsfindungsverfahren. Desweiteren regelt es, bei welchen Urteilen Schöffen mitwirken.
Artikel 26 [High Judge] (1) Der High Judge am Supreme Court der Stadt hat den dessen Vorsitz inne. (2) Er darf weder Mitglied des Executive Councils oder des City Councils sein, oder das Amt des Chief Executives inne haben.
Artikel 27 [Schöffen] (1) Die Schöffen beraten den High Judge in seiner Entscheidungsfindung bei bestimmten Rechtsfragen. (2) Kein Schöffe darf das Amt des Chief Executives inne haben oder in direkter oder indirekter Weise in der jeweiligen Verfahrenssache befangen sein. (3) Näheres regelt ein Gesetz.
Artikel 28 [Abschaffung der Todesstrafe] Die Todesstrafe ist im gesamten Staatsgebiet der Freien Stadt Huangzhou abgeschafft.
Artikel 29 [Verbot von Ausnahmegerichten] Ausnahmegerichte sind unzulässig. Alle Bürger haben das Recht auf einen gesetzlichen Richter.
VI. Schlussbestimmungen
Artikel 30 [Schlussbestimmungen] Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
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Gesetz zur Einführung der Basisdemokratie
§1 Artikel 7 Absatz 2 des Constitution Acts wird wie folgt geändert: "Der City Council besteht aus allen Bürger der Freien Stadt Huangzhou, die über die vollen Staatsbürgerschaftsrechte nach §4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes verfügen."
§2 Artikel 7 Absatz 3 wird gestrichen.
§3 Artikel 7 Absatz 4 wird gestrichen.
§4 Artikel 5 wird unter "I. Staatsziele" eingefügt und wie folgt geändert: "(1) Die öffentlichen Wahlen gemäß dieser Verfassung sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. (2) Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Staatsbürgerschaft der Freien Stadt Huangzhou besitzt. (3) Näheres regelt ein Gesetz."
§5 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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