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Leitung des Hauses

Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen wird vom Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen geleitet. Dabei gibt es vom Unionskanzler festgelegte Richtlinien der Politik. Als Mitglied der Unionsregierung ist der Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen für die Finanz-, Haushalts- und Steuerpolitik sowie die Wirtschafts- und Außenwirtschaftspolitik der Unionsregierung ressortverantwortlich. Dabei muss er auf seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ministerium bauen können: neben dem Team in den 10 Abteilungen gibt es im UMWF einen Leitungsstab. Er ist vor allem für die Koordination der Ministerialarbeit zuständig.

Unterstützung bei seiner Tätigkeit erhält ein Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen normalerweise von einem oder mehreren Staatssekretären. Momentan sind jene Ämter allerdings noch nicht neu besetzt.


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Abteilungsstruktur

Leitungsebene: Ministerialbüro, Leitungsstab
> Abteilung Z: Zentralabteilung
> Abteilung I: Internationale Wirtschafts- und Finanzbeziehungen, Außenwirtschaftspolitik
> Abteilung W: Allgemeine Wirtschaftspolitik
> Abteilung F: Allgemeine Finanzpolitik
> Abteilung M: Mittelstands-, Energie- und Industriepolitik
> Abteilung H: Haushaltspolitik
> Abteilung S: Steuerpolitik

Diesen Abteilungen sind verschiedene Unterabteilung untergliedert. Jene unterteilen sich wiederum in einzelne Referate.


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